Amnesty International: Roma sind die größte und gleichzeitig eine der am stärksten benachteiligten Minderheitenin Europa. Die täglichen Erfahrungen der Roma aber zeigen schonungslos, dass die EU es versäumt hat, diese Grundsätze in die tatsächliche Gleichbehandlung der größten ethnischen Minderheit Europas umzusetzen: Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Die EU-Kommission muss der Diskriminierung von Roma endlich ein Ende setzen. Eine Online-Petition! Bundespräsident Gauck: Bei seinem Antrittsbesuch in Schleswig-Holstein hat sich Joachim Gauck gegen die Diskriminierung von Sinti und Roma ausgesprochen. Die “unheilige Tradition jahrhundertealter Diskreditierung, Ausgrenzung und Verfolgung” sei nicht zu akzeptieren. Als Auschwitz-Erlass wird der Erlass Heinrich Himmlers vom 16. Dezember 1942 bezeichnet, mit dem die Deportation der innerhalb des Deutschen Reichs lebenden Sinti und Roma angeordnet wurde, um sie als Minderheiten – anders als bei vorausgegangenen individuellen oder kollektiven Deportationen – komplett zu vernichten.

 

Roma sind die größte und gleichzeitig eine der am stärksten benachteiligten Minderheitenin Europa.

Die EU ist stolz darauf, sich auf die „Prinzipien der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ zu gründen – die täglichen Erfahrungen der Roma aber zeigen schonungslos, dass die EU es versäumt hat, diese Grundsätze in die tatsächliche Gleichbehandlung der größten ethnischen Minderheit Europas umzusetzen.

Damit muss jetzt Schluss sein! Die EU-Kommission muss der Diskriminierung von Roma endlich ein Ende setzen. Sie hat die Befugnis und die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in Recht und Praxis umsetzen.

Beteiligen Sie sich anlässlich des heutigen Internationalen Roma-Tages an unserer Online-Petition und fordern Sie EU-Kommissarin Viviane Reding auf, entschieden und unter Verwendung aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel gegen die Diskriminierung von Roma vorzugehen: http://www.amnesty.de/roma

Geschätzt 6 Millionen Roma leben in der EU. In Ländern wie Italien, Frankreich oder Rumänien werden sie Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen, in deren Folge sie obdachlos oder in häufig völlig unzureichende Ersatzunterkünfte umgesiedelt werden. Unter anderem in Tschechien und der Slowakei werden jedes Jahr Tausende von Roma-Kindern auf separate Roma-Schulen, in gesonderte Roma-Klassen oder auf Schulen für Kinder mit „leichter geistiger Behinderung“ geschickt, auf denen sie nach einem reduzierten Lehrplan unterrichtet werden. In vielen Staaten werden Roma im Zugang zum Arbeitsmarkt und zu angemessener Gesundheitsversorgung diskriminiert. Sie werden Opfer rassistisch motivierter Gewalt und erhalten vielfach keinen Schutz durch Polizei und Justiz. So wurden beispielsweise in Ungarn zwischen 2008 und 2012 neun Roma, darunter zwei Kinder, bei gewalttätigen Übergriffen getötet.

Diese Menschenrechtsverletzungen sind kein Zufall, sondern die direkte Folge des Versagens der EU-Mitgliedsstaaten. Deren Regierungen unternehmen nicht genug, um Vorurteile gegen Roma zu bekämpfen und die Diskriminierung zu beenden. Dies ist ein Verstoß gegen EU-Recht.

Amnesty International setzt sich seit Jahren für die Rechte der Roma ein. Unterstützen sie uns dabei und beteiligen Sie sich an unserer Online-Petition an die EU-Kommission:http://www.amnesty.de/roma 

 

 

Sinti und Roma

Dieser Artikel behandelt ein im deutschen Sprachraum verwendetes Wortpaar zur Bezeichnung (eines Teils) der Minderheit der Roma und ihrer Untergruppen. Zur Ethnie der Roma im Allgemeinen und zur Gesamtbezeichnung „Roma“ siehe Roma.

Sinti und Roma ist das in der Bundesrepublik Deutschland in den frühen 1980er Jahren von den Interessenverbänden der seit langem in Mitteleuropa ansässigen Roma implementierte Wortpaar für die Gesamtminderheit der Roma einschließlich ihrer zahlreichen Untergruppen.[1] Das Wortpaar soll die Fremdbezeichnung „Zigeuner“ ersetzen. In Österreich ist die Variante Roma und Sinti verbreitet. Beide Doppelbezeichnungen stehen wie die von der International Roma Union bevorzugte Kurzbezeichnung Roma für den Bruch mit einer als stigmatisierend empfundenen Beschreibungsweise und fordern eine nicht diskriminierende Perspektive ein.

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Zur Semantik [Bearbeiten]

Die Reihenfolge der beiden Selbstbezeichnungen bringt keine Rangfolge zum Ausdruck. Die führende deutsche Interessenvereinigung, der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, und seine Mitgliedsverbände, die überwiegend die Teilethnie der Sintirepräsentieren, betonen mit der Erweiterung des Wortpaars um den Zusatz „deutsch“ (ursprünglich: „Zentralrat deutscher Sinti und Roma“), beziehungsweise als Bestandteil von Verbandsbezeichnungen in Großschreibung „Deutsch“, ihre Zugehörigkeit zur deutschen Bevölkerung und ihren Vertretungsanspruch.

Deutsche Sinti und Roma bedeutet:

  • mit deutschen Sinti jenen Teil der Teilgruppe der Sinti (oderManouches) der Roma, der sich aus den „seit 600 Jahren in den deutschsprachigen, mitteleuropäischen Ländern beheimateten Angehörigen der Minderheit“ der Roma konstituiert;
  • mit deutschen Roma jenen Teil der Teilgruppe der osteuropäischen Roma, deren „Vorfahren … im 19. Jh. aus Osteuropa [in den Raum des 1871 gegründeten Deutschen Reichs] ein(wanderten)“ und die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind.[2]

Dass ihr Vertretungsinteresse sich auf „deutsche Sinti und Roma“ mit einer „Identität als eine deutsche Volksgruppe“ wie die „deutschenSorben im Osten […], die deutschen Dänen in Südschleswig und die deutschen Friesen im Nordwesten der Republik“ (Romani Rose) beschränkt, damit aber auf die inzwischen seit vielen Generationen in Deutschland ansässigen Roma, hat nicht zur Folge, dass sie die Frage des Bleiberechts für osteuropäische Roma-Migranten ignorieren. Zwar unterstützt der Zentralrat Bemühungen, die Lebensbedingungen in den ehemals jugoslawischen Herkunftsländern zu verbessern. Der Vorsitzende des Zentralrats spricht sich aber dafür aus, „keine Minderheitenangehörigen in den Kosovo abzuschieben“, solange der Kosovo für Rückkehrer unsicher sei. Das Rückführungsabkommen solle ausgesetzt und den bereits lange in Deutschland lebenden Kosovo-Roma dauerhafter Aufenthalt gewährt werden.[3][4]

In Österreich gibt es die Variante „Roma und Sinti“. Sie wird dort von Roma-Organisationen vertreten, die mehrheitlich oder ausschließlich nicht der Gruppe der Sinti angehören,[5] die eine Minderheit innerhalb der österreichischen Minderheit bilden. Auch hier bringt die Reihenfolge also den Wunsch nach einer Rangfolge zum Ausdruck.

Begriffsgeschichte [Bearbeiten]

Es war ein Anliegen der in den 1970er Jahren entstehenden Bürgerrechtsbewegung und der sich gründenden Selbstorganisationen der europäischen Roma, eine neue, nichtdiskriminierende Perspektive auf die Minderheit durchzusetzen und dem auch sprachlich Ausdruck zu geben. Dem diente die Abwendung von Gypsy und Zigeuner (und ähnlichen Fremdbezeichnungen in anderen Sprachen), die durch den Romanes-Begriff Roma abgelöst wurden. 1978 beschloss der 2. Welt-Roma-Kongress in Genf Roma als Nachfolger von „Gypsy“.[6] In der Bundesrepublik Deutschland wurde diese Konvention von der Bürgerrechtsbewegung und von den Selbstorganisationen zunächst übernommen. Bei dem Übergang von der Fremd- zur Selbstbezeichnung ergab sich dort, dass parallel dazu Sinti bzw.Sinte, Selbstbezeichnung eines Großteils der deutschen Roma-Minderheit, von deren Vertretern eingeführt wurde.[7] Roma blieb zunächst Hauptkategorie:[8] „Die Mehrheit der deutschen Zigeuner bezeichnet sich als Sinti; die internationale Zigeunerbewegung bezeichnet das Volk der Zigeuner als Roma.“ (gemeinsames Memorandum der International Romani Union und des Verbands deutscher Sinti)[9]

Die spätere starre Reihenfolge „Sinti und Roma“ lag noch nicht fest. Noch 1989 bezeichnete sich der Vorgängerverband des heutigen Landesverbands NRW Deutscher Sinti und Roma als „Verband Deutscher Roma und Sinti e. V. NRW“.[10]

Im weiteren Verlauf gelang es dem dominierenden, sich bald zum Zentralrat deutscher Sinti und Roma konstituierenden Zweig der bundesdeutschen Sinti-Bewegung, der sich auch alteingesessene Roma angeschlossen hatten, das Begriffspaar „Sinti und Roma“ in Deutschland zu etablieren. Es ist eine Besonderheit des deutschen Sprachraums geblieben und besteht heute neben der Gesamtbezeichnung „Roma“, wie sie inzwischen allgemein Eingang in die Sprache der internationalen staatlichen und halbstaatlichen Organisationen gefunden hat.

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1.  Michael Zimmermann, Zigeunerpolitik und Zigeunerdiskurs im Europa des 20. Jahrhunderts, in: ders. (Hrsg.), Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts, Stuttgart 2007, S. 13–70, hier S. 63; zur Selbstbezeichnung „Roma“:Roma
  2.  Siehe: Landesverband Deutscher Sinti und Roma NRW. Dort auch: „Als Roma bezeichnen sich auch die Angehörigen der Minderheit in Osteuropa.“; vgl. damit auch eine Aussage aus dem Jahr 1982 aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage verschiedener Abgeordneter zu „Lage und Forderungen der Sinti, Roma und verwandter Gruppen“, Deutscher Bundestag, 9. Wahlperiode, 21. Dezember 1982, Drucksache 9/2.360, S. 1: „Als Sinti bezeichnen sich die seit Jahrhunderten im deutschen Sprachraum lebenden Zigeuner. Als Roma werden in diesem Sinne die im vorigen Jahrhundert aus Polen und Ungarn nach Deutschland eingewanderten Gruppen bezeichnet. Das Wort ‚Roma‘ bezeichnet im Sprachgebrauch der Zigeuner darüber hinaus auch die Gesamtheit aller Zigeuner.“
  3.  Romani Rose, Zur Lage im Kosovo. Stellungnahme des Vorsitzenden des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma zur geplanten Abschiebung von mehr als 10.000 Roma aus Deutschland in den Kosovo, in: Hinterland. Vierteljahresmagazin des Bayerischen Flüchtlingsrats, Nr. 13, 12. Juni 2010, S. 4–5, siehe auch: PDF
  4.  Georg Dietlein/Bernd Franke(2012): In den Kosovo abgeschoben – keine Arbeit, keine Perspektive, in: neue caritas 19/2012, S. 24–27 – http://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2012/artikel/indenkosovoabgeschobenkeinearbeitkeinepe.
  5.  Siehe z. B. die HP des Kulturvereins Österreichischer Roma: [1].
  6.  Siehe: History of the International Roma Day and international Roma movement (online)
  7.  Sinte bzw. Sinti konnten nebeneinander stehen, siehe z. B. den Sprachgebrauch eines Präsidiumsmitglieds des Verbands der Sinti Deutschlands e. V. und späteren Zentralratsvorsitzenden: Romani Oskar Rose:Wiedergutmachung nur den Starken? In: Tilman Zülch (Hrsg.): In Auschwitz vergast, bis heute verfolgt. Zur Situation der Roma (Zigeuner) in Deutschland und Europa. Reinbek 1979, S. 257–261.
  8.  Siehe z. B. die gemeinsam von der Gesellschaft für bedrohte Völker und dem Verband deutscher Sinti herausgegebene Sonderausgabe der Zeitschrift pogrom zum III. Welt-Roma-Kongress, (Göttingen) 1981.
  9.  In: Sinti und Roma im ehemaligen KZ Bergen-Belsen am 27. Oktober 1979, Göttingen 1980, S. 136.
  10.  DIE Grünen – Fraktion im Landschaftsverband Westfalen-Lippe, GAL/Die Grünen Münster (Hrsg.), NS-Verfolgte 40 Jahre ausgegrenzt und vergessen. Dokumentation einer Anhörung vom 18. Februar 1989 in Münster, Münster 1989.
  11. http://de.wikipedia.org/wiki/Sinti_und_Roma

Spiegel Archiv: http://www.spiegel.de/thema/sinti_und_roma/

Auschwitz-Erlass

Als Auschwitz-Erlass wird der Erlass Heinrich Himmlers vom 16. Dezember 1942 bezeichnet, mit dem die Deportation der innerhalb des Deutschen Reichs lebenden Sinti und Roma angeordnet wurde, um sie als Minderheiten – anders als bei vorausgegangenen individuellen oder kollektiven Deportationen – komplett zu vernichten. Der Erlass selbst ist nicht überliefert. Er wird in den ihm folgenden Ausführungsbestimmungen („Schnellbrief“) desReichskriminalpolizeiamts (RKPA) vom 29. Januar 1943 als Bezug zitiert:

„Auf Befehl des Reichsführers SS vom 16.12.42 – Tgb. Nr. I 2652/42 Ad./RF/V. – sind Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner und nichtdeutschblütige Angehörige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft nach bestimmten Richtlinien auszuwählen und in einer Aktion von wenigen Wochen in ein Konzentrationslager einzuweisen. Dieser Personenkreis wird im nachstehenden kurz als ‘zigeunerische Personen’ bezeichnet. Die Einweisung erfolgt ohne Rücksicht auf den Mischlingsgrad familienweise in das Konzentrationslager (Zigeunerlager) Auschwitz.“

Der Schnellbrief trug den Titel „Einweisung von Zigeunermischlingen, Rom-Zigeunern und balkanischen Zigeunern in ein Konzentrationslager.“[1]

Gleichartige Deportationsanordnungen wie mit dem Schnellbrief vom 29. Januar 1943 ergingen am 26. und 28. Januar 1943 für die „Donau- und Alpenreichsgaue“ sowie am 29. März 1943 für denBezirk Bialystok, das ElsassLothringenBelgienLuxemburg und dieNiederlande. Gegenüber den burgenländischen und denostpreußischen Roma verwies das RKPA auf ähnliche Anweisungen vom 26. Mai bzw. 1. Oktober 1941 sowie vom 6. Juli 1942.

Eine Vorstufe des Erlasses war das Himmler-Thierack-Abkommen vom 17. September 1942. Es lautete:

Asoziale Elemente aus dem Strafvollzug, Juden, Zigeuner, Russen, Ukrainer (sollen) an den Reichsführer SS zurVernichtung durch Arbeit ausgeliefert werden.

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Erfassung: Zuschreibungsdiskurs [Bearbeiten]

Die Deportation nach den Vorgaben des Erlasses setzte die Kategorisierung und reichsweite Erfassung der zu Deportierenden voraus. Zu der Frage, wer „Zigeuner“ sei, gab es im NS-Zigeunerdiskurs im Wesentlichen drei Meinungen:

  • „Vollzigeuner“ und „Mischlinge mit vorwiegendem zigeunerischen Blutsanteil“ (so die Ehebestimmungen nach dem „Blutschutzgesetz“, einem der beiden Nürnberger Gesetze von 1935)
  • „stammechte Zigeuner“ und „Zigeunermischlinge“ (soRassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle [RHF] und Reichskriminalpolizeiamt [RKPA]), insgesamt als „Zigeuner“ bezeichnet
  • „Zigeuner“ ohne weitere Unterscheidungen, die als Spitzfindigkeiten angesehen wurden (so z. B. Goebbels, Bormann, Thierack).

Gemeinsam war diesen Zuschreibungsvarianten die sowohl ethnische als auch soziale Interpretation der rassenideologischenGrundposition. Demnach verlief die rassische bzw. völkische Demarkationslinie zwischen „Vollzigeunern“ und „Zigeunermischlingen“, die zusammen die „fremdrassige“ und kollektiv „asoziale“ Gruppe der „Zigeuner“ ausmachten, auf der einen und einer Vielzahl von vor allem subproletarischen Sozialgruppen „deutschblütiger Asozialer“ auf der anderen Seite. In diesem Sinn waren bereits im Gefolge der Nürnberger Gesetze seit 1936 wie bei den Ehevorschriften gegen Juden Heiraten zwischen „Deutschblütigen“ und „Vollzigeunern“ bzw. „Zigeunermischlingen“ genehmigungspflichtig.

„Regelung aus dem Wesen dieser Rasse“[Bearbeiten]

Am 8. Dezember 1938 hatte Himmler in einem Runderlass eine „Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse“ angekündigt.[2] Bestimmend für dessen Umsetzung in operative reichszentrale Vorschriften wurden die Vorstellungen von RHF und RKPA. 1937 nahm die RHF ihre Erfassungstätigkeit auf. 1940 ging deren Leiter Robert Ritter von 32.230 „Zigeunern“ im Deutschen Reich aus (einschließlich Österreich und Sudetenland, aber ausschließlich ElsassLothringen). Bis zum November 1942, d. h. bis kurz vor dem Auschwitz-Erlass entstanden in der RHF nach Angabe ihres Leiters 18.922 Gutachten. 2.652 davon ergaben „Nichtzigeuner“, wie sie für ein gesondertes „Landfahrersippenarchiv“ erfasst wurden. Dessen Bezugsraum beschränkte sich im Wesentlichen auf bestimmte Teilregionen im Süden des Reichs. Die Arbeiten daran wurden 1944 eingestellt, ohne dass es bis zu diesem Zeitpunkt zu Deportationen wie nach dem Auschwitz-Erlass gekommen wäre.

Eine Teilgruppe der „Nichtzigeuner“ bildeten „nach Zigeunerart lebende“ Jenische. Es gelang der RHF nicht, die Verantwortlichen für die Normierung der nationalsozialistischen Rasse- und Asozialenpolitik „davon zu überzeugen, dass die Jenischen eine relevante rassenhygienische Gruppe und Bedrohung darstellen“.[3]. Das erklärt, dass sie als Fallgruppe im Auschwitz-Erlass bzw. in dessen Ausführungsbestimmungen vom 29. Januar 1943 und demzufolge, soweit erkennbar, im „Hauptbuch“ des „Zigeunerlagers“ in Birkenau nicht vorkommen.[4]

Der RHF und dem RKPA galten „Zigeuner“ insgesamt als eine in einem langen Zeitraum entstandene „Mischrasse“. Die Unterscheidung zwischen „stammechten Zigeunern“ und „Mischlingszigeunern“ wurde begründet aus dem Phantasma sich aus der „Abstammung“ ergebender „gemischter“ „Blutsanteile“. Die Bindung der „Mischlinge“ an traditionelle „Stammes“normierungen sei dadurch reduziert oder aufgegeben worden. Die Teilgruppe der „Mischlinge“ galt der RHF nicht zuletzt aufgrund einer angeblich ungewöhnlichen sexuellen „Hemmungslosigkeit“ als besonders gefährlich. Ihre Angehörigen würden danach streben, in den deutschen Volkskörper einzudringen.

Ähnlich sah es die Führung der SS, wenngleich sie von „rassereinen“ statt von „stammechten Zigeunern“ sprach, die sie als noch ursprüngliche „Arier“ und Forschungsobjekte in einem Reservat unterzubringen beabsichtigte, in dem ihnen zugestanden sein sollte, ein ihnen unterstelltes archaisches „Nomadentum“ auszuleben.

Der Erlass zur „Auswertung der rassenbiologischen Gutachten über zigeunerische Personen“ vom 7. August 1941 differenzierte stärker als bislang im Sinne des ethnischen Rassismus und ließ den alten Begriff des „nach Zigeunerart umherziehenden Landfahrers“ fallen. Er unterschied zwischen „Vollzigeunern bzw. stammechten Zigeunern“, „Zigeuner-Mischlingen mit vorwiegend zigeunerischem Blutsanteil“ (1. Grades, 2. Grades), „Zigeuner-Mischlingen mit vorwiegend deutschem Blutsanteil“ und „Nicht-Zigeunern“: „NZ bedeutet Nicht-Zigeuner, d. h. die Person ist oder gilt als deutschblütig“. Diese Aufgliederung lag den Gutachten und den Auflistungen der RHF zugrunde, nach denen ab Frühjahr 1943 von regionalen und lokalen Instanzen die Selektionsentscheidungen getroffen wurden. Den ganz überwiegenden Teil der „Zigeuner“ stufte die RHF als „Mischlinge“ ein. Insoweit „Zigeuner-Mischlinge mit vorwiegend deutschem Blutsanteil“ als „Nicht-Zigeuner“ geltend eingestuft werden konnten, legte eine gemeinsame Besprechung von RHF, RKPA und RSHAMitte Januar 1943 fest, dass sie zwar „polizeilich wie Deutschblütige“ anzusehen, im übrigen aber zu sterilisieren seien.

Steht auch der Auschwitz-Erlass im allgemeinen Zusammenhang nationalsozialistischer Rassenpolitik und -hygiene, so verweist doch der Zeitpunkt auf einen weiteren Kontext: den des verstärktenArbeitseinsatzes von KZ-Häftlingen in der Industrie, weshalb die Zahl der Inhaftierten gesteigert werden sollte.

Die Ausnahmebestimmungen [Bearbeiten]

Der „Schnellbrief“ vom 29. Januar 1943 sah die Herausnahme einiger Gruppen aus der Deportation vor. Alle anderen über „Zigeuner“ verhängten Verfolgungsmaßnahmen blieben auch für sie in Kraft.

So wie einerseits „Nicht-Zigeuner“ bereits vom Auschwitz-Erlass selbst ausgenommen waren, sollten andererseits nach dem Schnellbrief vom 29. Januar 1943 die „reinrassigen“ oder als „im zigeunerischen Sinne gute Mischlinge“ kategorisierten Angehörigen von zwei Teilethnien der Roma – Sinti und Lalleri, von der Umsetzung des Erlasses ausgenommen sein. Die Zahl der von „Zigeunerhäuptlingen“, die das RKPA eingesetzt hatte, auf diesem Weg von der Auschwitz-Deportation Ausgenommenen war „verschwindend gering“. Sie betrug „weniger als ein Prozent“ der rund 30.000 bei Kriegsbeginn im Deutschen Reich Lebenden.[5]

Als weitere Ausnahmegruppen nannte der Schnellbrief mit „Deutschblütigen“ Verheiratete, Wehrmachtssoldaten, Kriegsversehrte, mit Auszeichnung aus der Wehrmacht Entlassene, „sozial angepaßte Zigeunermischlinge“ und solche, die von den Arbeitsämtern oder den Rüstungsinspektionen als wehrwirtschaftlich unverzichtbare Arbeitskräfte bezeichnet wurden. Die Ausnahmebestimmungen eröffneten den unteren staatlichen Instanzen, der Wirtschaft und der Wehrmacht erhebliche Handlungsspielräume, die auf sehr unterschiedliche Weise genutzt wurden.[6]

Die Selektions- und Deportationspraxis[Bearbeiten]

Ziel der Deportation war das Vernichtungslager Auschwitz II in Birkenau. Dort entstand im Lagerabschnitt B II e als abgetrennter Bereich das „Zigeunerlager“. Ein erster Transport traf dort am 26. Februar 1943 ein. Bis Ende Juli 1944 waren es etwa 23.000 Menschen, die entsprechend dem Schnellbrief vom 29. Januar 1943 als Familien „möglichst geschlossen“ in das „Familienlager“ verbracht worden waren.

Über die Zusammensetzung der Transportlisten entschieden vor allem die lokalen und regionalen Behörden. Dabei bildeten die Gutachten der RHF – soweit solche vorlagen – die Leitlinie. Lokalstudien, aber auch Aussagen von Rudolf Höß und anderen Verantwortlichen belegen, dass die Vorschriften über Ausnahmefallgruppen nur begrenzt Beachtung fanden. Demnach habe der Mischlingsgrad bei der Einweisung nach Auschwitz keine Bedeutung gehabt. Hunderte Soldaten, darunter Kriegsversehrte und Ausgezeichnete, seien eingewiesen worden. Aus der Wittgensteiner Kleinstadt Berleburg wurden 134 Personen deportiert, die als „sozial angepasst“ zu gelten hatten und sich nach 200 Jahren Sesshaftigkeit so gut wie ausnahmslos nicht als „Zigeuner“ sahen.[7] Da die Selbsteinschätzung der Betroffenen kein Auswahlkriterium war, wurde mutmaßlich auch eine nicht bestimmbare, jedenfalls aber geringe Zahl von Nicht-Roma, die aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen zu Roma als „Zigeunermischlinge“ eingestuft waren, deportiert.

„Insgesamt wurden an die 15.000 Menschen aus Deutschland zwischen 1938 und 1945 als ‚Zigeuner‘ oder ‚Zigeunermischlinge‘ umgebracht“, davon etwa 10.500 in Auschwitz-Birkenau.[8]

Gedenken [Bearbeiten]

Video der Verlegung des Ersatz-Stolpersteines zum Auschwitz-Erlass vor dem Kölner Rathaus im März 2013, nachdem Unbekannte das Original im Jahr 2010 herausgebrochen und entwendet hatten

Zum Gedenken an den Erlass hat der KünstlerGunter Demnig in Kooperation mit dem Verein Rom e. V. am 16. Dezember 1992, dem 50. Jahrestag des Erlasses, einenStolperstein vor demhistorischen Kölner Rathaus in das Pflaster eingelassen. Auf dem Stein zu lesen sind die ersten Zeilen dieses Erlasses. Demnig mischte sich mit diesem Stein in die Diskussion um das Bleiberecht von aus Jugoslawien geflohenen Roma ein.[9]

Siehe auch [Bearbeiten]

  • Zigeunerzentrale: Einordnung der NS-Vernichtungspolitik in den jahrzehntelangen polizeilichen Verfolgungsdiskurs bis weit in die 1960er Jahre; die NS-“Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens”

Anmerkungen [Bearbeiten]

  1.  Gesamtwortlaut des Schnellbriefs vom 29. Januar 1943 bei: Udo Engbring-Romang, Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950, Frankfurt (Main), S. 342–347. Vgl. auch: Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 301ff. Die Originalquelle z. B. Institut für Zeitgeschichte, München, unter der Signatur Dc 17.02, Bl. 322–327. Im Internet kursiert eine Falschfassung. In Titel und Text des Schnellbriefs wurde die Gruppe der „Jenischen“ hinzugefügt. Dazu: A. D’Arcangelis: Die Jenischen – verfolgt im NS-Staat 1934-1944 bzw.Nevipe-Rundbrief des Rom e. V. Nr. 23 (Juni 2008) (PDF; 523 kB).
  2.  Runderlaß Reichsführer SS/Chef der Deutschen Polizei, 8.12.1938, Bekämpfung der Zigeunerplage, in: Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministers des Inneren, 99 (1938), Nr. 51, S. 2.105–2.110, im Wortlaut
  3.  Andrew d’Arcangelis, Die Jenischen – verfolgt im NS-Staat 1934–1944. Eine sozio-linguistische und historische Studie, Hamburg 2006, S. 312. Der Verfasser stellt Jenische als Gruppe in den Mittelpunkt einer diskursgeschichtlichen Darstellung zur „Asozialenfrage“ (Volltext in OPUS), bearbeitet aber die entscheidenden Quellen in der Phase der Vernichtungspolitik und die Realgeschichte nicht. Kritisch dazu die Rezension von Ulrich Opfermann
  4.  Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 151, 153.
  5.  Karola FingsDie „gutachtlichen Äußerungen“ der rassenhygienischen Forschungsstelle. In: Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts. Stuttgart 2007, S. 427–459, hier: S. 449.
  6.  Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 302f.
  7.  Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 305ff.
  8.  Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 381. Dort weitere Angaben zu anderen Staaten, aus denen deportiert wurde.
  9.  Stefan Palm: Weitere “Stolpersteine” in Köln. Erinnerung an Zwangsarbeiter, jüdische Familie, Roma und Sinti. Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,15. März 2013, abgerufen am 24. März 2013.

Literatur [Bearbeiten]

  • Udo Engbring-Romang: Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950. Frankfurt, S. 342–347
  • Martin Luchterhandt: Der Weg nach Birkenau. Entstehung und Verlauf der nationalsozialistischen Verfolgung der ‚Zigeuner’.Lübeck 2000
  • Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996
    • dsb. als Hg.: Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts. Stuttgart 2007
    • http://de.wikipedia.org/wiki/Auschwitz-Erlass
    • Zigeunerlager Auschwitz

      Das „Zigeunerlager“ (gelb hervorgehoben) im KZ Auschwitz-Birkenau, Grundlage: Luftbild der Royal Air Force von 1944

      Das „Zigeunerlager“ im KZ Auschwitz-Birkenau, Bezeichnungen und Funktionen der Blöcke, moderne Grafik

      Baracken des Südendes des „Zigeunerlager Auschwitz“ (farbig hervorgehoben) in der Nähe der Krematorien. Luftbild der South African Air Force vom 25. August 1944, kurz nach der Liquidierung des „Zigeunerlagers“. Das Foto ist gegenüber der Karte um 180° gedreht.

      Auschwitz Birkenau Baracke, Typ Pferdestall, Außenansicht (Foto von 2008)

      Auschwitz Birkenau Baracke, Typ Pferdestall, Innenansicht mit dreistöckigen Pritschen (Foto von 2006). Die Baracken waren 40,96 m lang, 9,56 m breit und 2,65 m hoch. Die Pritschen waren 280 × 185 cm groß und 200 cm hoch.[1]

      Blick vom Eingangsgebäude entlang der Gleisanlage zum südlichen Ende des „Zigeunerlagers“ (Foto vom Juni 2006). Dieses befindet sich am hinteren Bildrand, rechts der Gleise vor den Bäumen.

      Ein Deportationszug ungarischer Juden erreicht Auschwitz im Mai 1944. Am rechten Bildrand das Südende des „Zigeunerlagers“, die Schornsteine im Hintergrund gehören zu den Krematorien. Die Gleisanlage entlang des Lagerhauptwegs wurde im Mai 1944 fertiggestellt.[2]

      „Zigeunerlager Auschwitz“, auch„Zigeunerfamilienlager Auschwitz“, bezeichnete im NS-Sprachgebrauch den von Februar 1943 bis August 1944 bestehenden AbschnittB II e desVernichtungslagers Auschwitz-Birkenau. Dorthin wurden durch dasReichssicherheitshauptamt (RSHA) Familien und Einzelpersonendeportiert, die im Sinne einer „Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse“ (Zitat: Heinrich Himmler) als „Zigeuner“ oder „Zigeunermischlinge“ kategorisiert waren, mithin Roma waren oder Roma-Vorfahren hatten.

      Die Deportierten kamen überwiegend aus dem deutschen Altreichund Gebiet Österreichs. Von den rund 22.600 Personen, die inBaracken des Pferdestalltyps untergebracht waren, starben über 19.300. Davon erlagen über 13.600 der planmäßigen Mangelernährung, den Krankheiten und Seuchen, und mehr als 5.600 wurden in Gaskammern ermordet. Andere wurden Opfer von individuellen Gewaltattacken oder von Medizinverbrechen, unter anderem durch den KZ-Arzt Josef Mengele. Ein kleiner Teil der Gefangenen wurde zur Zwangsarbeit in andere Konzentrationslager(wie KZ BuchenwaldKZ Ravensbrück) überstellt.

      Die Massenverbrechen an Roma in Auschwitz-Birkenau sind Teil des mit einem Romanes-Wort als „Porajmos“ bezeichneten Genozids an der Minderheit.

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      Das Lager [Bearbeiten]

      Gründung und Nutzungsbeginn [Bearbeiten]

      In Heinrich Himmlers Auschwitz-Erlass vom 16. Dezember 1942 wurde nicht nur die Deportation der im Reichsgebiet lebenden „Zigeuner“, sondern auch die Anlage des „Zigeunerlagers“ in Auschwitz verfügt.[GB 1] Der Anfang des Lagerbetriebs im Abschnitt B IIe des KZ Auschwitz Birkenau lässt sich durch zwei Ereignisse bestimmen. Am 1. Februar 1943 wurde der SS-OberscharführerPfütze zum Lagerführer des „Zigeunerlagers“ ernannt,[GB 2] und am 26. Februar 1943 traf der erste vom RSHA am 29. Januar 1943 angeordnete Transport ein. Die Häftlinge wurden in einem eigenen Hauptbuch verzeichnet und mit eigenen Nummern, an deren Anfang ein Z stand, tätowiert.[GB 1] Sie mussten den Schwarzen Winkeltragen und waren somit als „Asoziale“ gekennzeichnet.[3] Der Bauabschnitt des Lagers findet sich schon auf den Plänen für das „Interessengebiet Auschwitz“ vom Februar 1941.[4] Das „Zigeunerlager“ war bei der ersten Belegung mit Häftlingen 1943 noch nicht fertiggestellt.[5] Schon vor Errichtung des Zigeunerlagers waren „Zigeuner“ nach Auschwitz deportiert worden, erstmals am 29. September 1942.[6] Der fertige Abschnitt war etwa 80 m breit sowie etwa 1000 m lang und umfasste 40 Pferdestallbaracken, wovon 32 als Wohnbaracken angelegt wurden. Diese Baracken wurden Blöcke genannt. Von den restlichen acht Blöcken wurden zwei als Nahrungsmittellager und Bekleidungskammer, vier als Häftlingskrankenbau und zwei Baracken für Säuglinge und Kinder genutzt. Am Eingang, dem Nordende, stand separat ein Gebäude, die „Blockführerstube“ (Blockführer ist die Bezeichnung der direkt in einem Blockabschnitt des KZs, hier BIIe, aktiven SS-Aufseher) sowie je ein Küchengebäude für Männer und Frauen.[GB 3] Der Abschnitt war von Stacheldraht umzäunt, mit Wachtürmen versehen und grenzte an der Ostseite – getrennt durch einen Stacheldrahtzaun – an den gleich gestalteten Abschnitt B II d, das Männerlager des Konzentrationslagers. An der Westseite grenzte er an das Häftlingskrankenhaus B II f.[GB 4] Am Südende der Barackenreihe lagen die Eisenbahngleise der KZ-internen Zugrampe, nur wenige Meter neben den Krematorien von Auschwitz, deren Geruch über dem Lager hing.[7]

      Die undichten und teils fensterlosen Wohnbaracken wurden in den kommenden Monaten mit jeweils bis zu tausend Menschen überbelegt.[8] In den Wohnbaracken standen dreistöckige Pritschen, von denen jede für eine Familie, unabhängig von ihrer Größe, bestimmt war.[GB 5] Die Pritschen waren so überbelegt, dass sie immer wieder einbrachen.

      Ankunft im Lager [Bearbeiten]

      In der Schreibstube mussten die Neuankömmlinge das grüne „Zigeunerpapier“ sowie ein weißes Halbblatt, das den Einweisungsbefehl der Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens sowie Personendaten enthielt, vorweisen.[9] Die Häftlinge wurden mit einer Nummer tätowiert und im Hauptbuch des „Zigeunerlagers“ registriert:

      „Der erste Eindruck, den wir von Auschwitz bekamen war schrecklich, es war dunkel als wir angekommen sind. Ein riesiges Gelände, doch man hat nur die Lichter gesehen. Die Nacht mussten wir in einer großen Halle auf dem Fußboden verbringen. Am frühen Morgen mussten wir in das Lager marschieren. Dort hat man uns erstmal die Häftlingsnummern in den Arm tätowiert und die Haare abgeschnitten. Die Kleider, die Schuhe und die wenigen Dinge die wir noch dabei hatten, wurden uns weggenommen.“

      – Elisabeth Guttenberger (deportiert im März 1943)[GB 6]

      „Als sich endlich die Waggons öffneten, empfing uns die SS mit Schlägen und Bluthunden – wir waren am Ziel. In diesem Moment hörten wir auf, Menschen zu sein. Wir waren nur noch Nummern. Alles, was wir hatten, wurde uns abgenommen. Allen, auch den Frauen und Kindern, wurden die Haare geschoren, allen, auch meinen beiden kleinen Mädchen, wurden Nummern eintätowiert.“

      – Julius Hodosi[GB 7]

      Lageralltag [Bearbeiten]

      Im Gegensatz zu fast allen anderen Lagerabschnitten konnten die Häftlinge im Zigeunerlager mit ihren Familien zusammen bleiben, Zivilkleidung tragen und sich die Haare wachsen lassen. Die arbeitsfähigen Häftlinge wurden nicht Außenkommandos zugewiesen, sondern auf dem Lagergelände des KZ Auschwitz zum Rampenbau oder der Anlage einer Lagerdrainage eingesetzt. Die Lagerstraßedes Lagerabschnitts wurde auch von Kindern, die schwere Steine schleppen mussten, gebaut.[10] Der Häftling Helmut Clement berichtet eine Geschichte, die mehrfach überliefert ist:

      „Ich erinnere mich noch an den Vorfall mit den Kindern, den beiden Sintikindern aus Österreich. Sie liefen zum Stacheldrahtzaun und hatten dort gespielt. Es gab da einen Graben, die sogenannte neutrale Zone, davor waren glatte Drähte und dahinter Stacheldraht. Die beiden Kinder haben dort miteinander gespielt und miteinander geredet. Plötzlich hat ein SS-Mann vom Wachturm herunter auf die Kinder geschossen. Er hat einfach auf die Kinder geschossen. Eines der Kinder erhielt einen Schuß in den Arm und in den Bauch, es war schwer getroffen.“

      – Helmut Clement[GB 8]

      Die hygienischen Verhältnisse im Lager waren katastrophal, da es nur unzureichende Waschmöglichkeiten gab, die Latrinen nur selten geleert wurden und das Wasser mit Keimen versetzt war. Zudem waren die zugeteilten Nahrungsrationen absolut unzureichend.[10] Der Hunger war allgegenwärtig:

      „Die Verpflegung bestand aus 1/4 Liter Wasser, in dem Steckrüben schwammen, 1/4 Liter Tee und einer Scheibe Brot“

      – Hermine Horvath[GB 9]

      „Damals verlor ich auch meine beiden Kinder, sie sind buchstäblich verhungert.“

      – Julius Hodosi[GB 7]

      Weibliche Überlebende berichten über Vergewaltigungen durch die SS-Aufseher, die bei den Entlausungsaktionen die schönsten Frauen ausgesucht hätten.[11]

      Seuchen und Krankheiten [Bearbeiten]

      Infolge der unhygienischen Lagerverhältnisse und der Mangelernährung breiteten sich im Lager Krankheiten wie Krätze,TyphusMasern und Fleckfieber aus.[10] Viele Kinder waren im Gesichtsbereich von der Noma-Krankheit befallen. Die HäftlingsärztinLucie Adelsberger berichtete nach Kriegsende über die Lebensumstände der Kinder:

      „Die Kinder waren wie die Erwachsenen nur noch Haut und Knochen ohne Muskeln und Fett, und dünne, pergamentartige Haut scheuerte sich über den harten Kanten des Skeletts überall durch (…). Aber die Not dieser Würmer schnitt noch mehr ins Herz. Vielleicht, weil die Gesichter alles Kindliche eingebüßt hatten und mit greisenhaften Zügen aus hohlen Augen guckten (…). Krätze bedeckte den unterernährten Körper von oben bis unten und entzog ihm die letzte Kraft. Der Mund war von Noma-Geschwüren zerfressen, die sich in die Tiefe bohrten, die Kiefer aushöhlten und krebsartig die Wangen durchlöcherten (…). Vor Hunger und Durst, Kälte und Schmerzen kamen die Kinder auch nachts nicht zur Ruhe. Ihr Stöhnen schwoll orkanartig an und hallte im ganzen Block wider.“

      – Lucie Adelsberger[12]

      Die Krankenbaracken waren mit 400 bis 600 Kranken belegt. Die Kranken wurden mit Stand vom April 1943 von 30 Häftlingsärzten und 60 Häftlingspflegern versorgt, die für die Behandlung nicht über ausreichend Medikamente oder Verbandsutensilien verfügten.[10]

      Die Tötung der erkrankten Häftlinge war dabei ein übliches Mittel der „medizinischen“ Behandlung. Josef Mengele war ab dem 24. Mai 1943 Lagerarzt im „Zigeunerlager“ und stieg dort zum leitenden Lagerarzt auf.[13] Er war für die alltäglichen Krankenblockselektionen verantwortlich und ließ sich von jedem Block ein genaues Verzeichnis der Kranken mit Diagnose und Prognose durch die von ihm abhängigen Häftlingsärzte anfertigen. Eine Prognose über eine Heilungsdauer von mehr als drei Wochen bedeutete praktisch automatisch das Todesurteil für den betreffenden Häftling.[14]

      Die Bekämpfung von Seuchen fiel ebenfalls in die Zuständigkeit der Lagerärzte. Mengele bekämpfte die Fleckfieberepidemie, indem er eine Baracke räumen und die 600 bis 1000 Häftlinge durch Gas töten ließ. Die leere Baracke ließ er desinfizieren. Die Häftlinge der benachbarten Baracke wurden dann entlaust. Danach wurden sie nackt und ohne Habseligkeiten umgesiedelt und erhielten schließlich neue Kleidung. Dieser Vorgang wurde mit Häftlingen weiterer Baracken fortgesetzt. Die Möglichkeit, diese Aktion ohne den Mord an den Häftlingen durchzuführen, war offensichtlich in Mengeles Vorstellungswelt nicht vorhanden, wie die ehemalige HäftlingsärztinElla Lingens 1985 anmerkte.[14] Zu den weiteren Häftlingsärzten gehörte Berthold Epstein.

      Als Lagerärzte waren neben Mengele unter anderem Erwin von HelmersenFritz Klein und Franz Lucas eingesetzt.

      Herkunft und Zusammensetzung der Häftlinge[Bearbeiten]

      Die Zusammensetzung der Häftlinge ist nicht repräsentativ für die Opfer des Porajmos. Insbesondere Roma, die nicht in Deutschland und Österreich lebten, wurden nur in Ausnahmefällen nach Auschwitz deportiert. Die meisten Häftlinge stammten aus Deutschland und Österreich (62,75 % zuzüglich 4,46 % Staatenlose, die vermutlich mehrheitlich Deutsche waren), aus dem Protektorat Böhmen und Mähren kamen 22 % und dem besetzten Polen 6 % der Häftlinge.[GB 5] Bei etwa 14 % der Häftlinge lassen sich die einlieferndenKriminalpolizeistellen mit ihren „Dienststellen für Zigeunerfragen“ identifizieren.[15] In der Liste finden sich sowohl deutsche Städte: Berlin (376), Braunschweig (20), Bremen (133), Breslau (102), Darmstadt (5), Erfurt (69), Halle (110), Hamburg (28), Hannover (57), Heilbronn (26), Karlsruhe (34), Kassel (62), Koblenz (16), Köln (22), Leipzig (35), München (53), Nürnberg (38), Regensburg (2), Reichenberg (37), Reichenberg/Karlsbad (147), Saarbrücken (6), Schwerin (64), Stettin (83), Stuttgart (69), Weimar (36) und Wuppertal (107) sowie aus dem 1938 „angeschlossenen“ Österreich: Graz (757), Innsbruck (80), Salzburg (37), Wien (170) und aus besetzten anderen Gebieten: Bromberg (62), Danzig (55), Kattowitz (66), Königsberg (37), Litzmannstadt (54), Posen (31), Prag (36), Straßburg (9) und Zichenau (22).

      Daten des Zigeunerlagers: Altersverteilung nach Perioden

      Etwa hundertreichsdeutsche„Zigeuner“ hatten vor ihrer Deportation bei derWehrmacht Kriegsdienst geleistet und waren teils direkt von der Front in das Lager eingeliefert worden. Etliche von ihnen besaßen Kriegsauszeichnungen. Unter den Lagerinsassen befanden sich auch „Zigeunerinnen“ mit ihren Kindern, die mit „arischen“ Deutschen verheiratet waren, die Kriegsdienst leisteten.[16]

      Zahl der Opfer [Bearbeiten]

      Der Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz Rudolf Hößnannte in seiner Autobiographie „Zigeuner“ nach Juden und russischen Kriegsgefangenen das „nächstfolgende Hauptkontingent“ der Opfer.[17] Die Zahl der Häftlinge und der Opfer des „Zigeunerlagers Auschwitz“ kann aus verschiedenen Quellen, die der Lagerbürokratie entstammen, sehr genau rekonstruiert werden. Dabei sind die Verschleierungen der Täter und die Lücken in der Überlieferung zu beachten. Die wichtigste Quelle sind die beiden Hauptbücher des Lagers. In je einem Buch für Männer und Frauen wurden die Häftlinge mit fortlaufender aufsteigender Nummer namentlich registriert. Die Nummer entspricht der den Häftlingen eintätowierten Nummer. Die Hauptbücher verzeichnen 20.943 Personen, 1943 wurden danach 18.736 Häftlinge und 1944 2.207 Häftlinge eingewiesen, 11.843 (= 57 %) Häftlinge als gestorben registriert. Im Lager wurden 371 Kinder geboren, von denen keines überlebte.[GB 5]

      Die Hauptbücher wurden von Häftlingsschreibern geführt. Der polnische politische Häftling Tadeusz Joachimowski, der als Schreiber für den Rapportführer arbeiten musste, konnte im Juli 1944 – kurz vor der Auflösung dieses Lagerteils am 2. August 1944 – heimlich die beiden Bücher aus der Schreibstube stehlen und mit Hilfe zweier weiterer Häftlinge vergraben.[GB 10][18][19] Am 13. Januar 1949 wurden die beschädigten Bücher geborgen und der Gedenkstätte übergeben.[GB 10]

      Franciszek Piper nennt insgesamt 20.982 als „Zigeuner“ registrierte Häftlinge, davon 10.094 Männer und 10.888 Frauen.[20] Piper bezieht sich damit nicht nur auf die Hauptbücher, sondern auch auf die höchste in einem anderen Bestand der Gedenkstätte gefundene Häftlingsnummer. Albine Weiss (Z-10888) wird im Buch des Blockes 22b außerhalb des „Zigeunerlagers“ aufgeführt.[21] Im Hauptbuch ist dagegen Magda Samujlowicz (Eingang ins Lager 21. Juli 1944), mit der höchsten Häftlingsnummer: Z-10849 verzeichnet.[GB 11] Eine leicht abweichende Häftlingszahl gibt auch Danuta Czech an: 20.967.[22]

      Weiterhin fehlen in den Hauptbüchern unter anderen etwa 1700 Männer, Frauen und Kinder, die am 23. März 1943 eingeliefert wurden und in den Gaskammern wegen Verdachts auf Typhus getötet wurden.[23] Nach Franciszek Piper wurden insgesamt 2000 als „Zigeuner“ eingelieferte Häftlinge nicht registriert.[24]

      Michael Zimmermann geht von rund 22.600 Häftlingen aus, von denen 19.300 nicht überlebten. Mehr als 5.600 wurden durch Gas getötet.[25]

      Deportationen ins Lager [Bearbeiten]

      Vergebene Häftlingsnummern (nur Männer). Die Häftlingszahl steigt sehr rasch, die großen Lücken beruhen auf fehlenden Datumsangaben im Hauptbuch. (Zahlen aus dem Gedenkbuch, wo vorhanden das Datum der glatten 100er Zahl, in den lückenhaften Bereichen Einzelzahlen)

      Aus der Vielzahl belegter Deportationen ins Lager seien hier eine Reihe ausgewählt.

      Gruppenselektionen und Verbleib weiterer Häftlingsgruppen [Bearbeiten]

      Aufgrund der Lebensbedingungen starben zahlreiche Häftlinge. Daneben wurde die Anzahl der Häftlinge durch größere Mordaktionen und Transporte in andere Konzentrationslager verringert.

      • Am 23. März 1943 wurden etwa 1700 Männer, Frauen und Kinder aus den Baracken 20 und 22, die aus Białystok eingeliefert waren und bei denen Verdacht auf Typhus bestand, in den Gaskammern getötet. Diese Häftlinge sind nicht im Hauptbuch verzeichnet.[35]
      • Am 25. Mai 1943 wurden 507 Männer und 528 Frauen als typhuskrank oder typhusverdächtig in den Gaskammern ermordet, die Todesdaten wurden im Hauptbuch verschleiert.[36]
      • Am 9. November 1943 wurden einhundert Häftlinge für Typhusexperimente ins KZ Natzweiler verlegt. Ihnen folgte ein zwischen dem 8. und 14. Dezember eintreffender Ersatztransport.[GB 16]
      • Am 27. November 1943 wurden 35 Häftlinge in dieStrafkompanie überwiesen.[GB 16]
      • Am 15. April 1944 wurden 884 Männer ins KZ Buchenwald und 473 Frauen ins KZ Ravensbrück überstellt.[GB 16]

      Ab Mitte Mai 1944 begann die Auflösung des Lagers.

      Ende des Lagers [Bearbeiten]

      Johann Schwarzhuber (1947, beimRavensbrück-Prozess)

      Am 16. Mai 1944 scheiterte nach einerLagersperre der erste Versuch, das Lager zu räumen, am Widerstand der Häftlinge.[GB 16]Zuvor hatte der Lagerleiter Georg Bonigut einige ihm bekannte Häftlinge vor der Lagerräumung gewarnt.[37][38] Erst Tage später, am 23. Mai 1944, wurden etwa 1500 Häftlinge selektiert und nach KZ Auschwitz I verlegt, um sie in andere KZs zu überstellen; 82 Männer kamen ins KZ Flossenbürgund 144 Frauen ins KZ Ravensbrück.[GB 16] Die endgültige Liquidierung des Lagers erfolgte am 2. und 3. August 1944. Am 2. August um 19 Uhr wurde es nach einem Befehl aus Berlin abgeriegelt.[39] 1408 Häftlinge wurden mit dem Güterzug ins KZ Buchenwald verlegt, die verbliebenen 2897 Frauen, Männer und Kinder in den Gaskammern getötet.[40][41][42][GB 16] Da Lagerleiter Bonigut sich krankgemeldet hatte, brachte der SS-UnterscharführerFritz Buntrock die Menschen zu den Gaskammern.[43] Dort wurden sie in Gruppen unter Anwesenheit von Schutzhaftlagerführer Johann Schwarzhuber und des Leiters des Sonderkommandos Otto Mollermordet. Am Morgen des 3. August 1944 wurden jene, die sich zunächst im Lager verbergen konnten, von SS-Angehörigen erschlagen oder erschossen.[37]

      „Wir hörten ein furchtbares Geschrei. Die Zigeuner wußten, daß sie in den Tod geschickt werden sollten, und sie schrien die ganze Nacht. Sie waren lange in Auschwitz gewesen. Sie hatten gesehen, wie die Juden an der Rampe ankamen, hatten Selektionen gesehen und zugeschaut, wie alte Leute und Kinder in die Gaskammer gingen. [Und darum] schrien sie. “

      – Menashe Lorinczi (Häftling aus Mengeles Zwillingsgruppe)[44]

      „Erst als sie barackenweise nach dem Krematorium I wanderten, merkten sie es. Es war nicht leicht, sie in die Kammern hineinzubekommen.“

      – Rudolf Höss (Kommandant in Auschwitz).[45]

      „Die Sinti haben sich auch gegen die „Liquidierung“ des „Zigeunerlager“ zur Wehr gesetzt. Das war eine ganz tragische Geschichte. Da haben die Sinti aus Blech Waffen gemacht. Sie haben die Bleche zugespitzt zu Messern. Damit und mit Stöcken haben sie sich bis zum Äußersten gewehrt. Ich kenne eine Augenzeugin, eine Polin, Zita hieß sie, die bei uns gegenüber im Arbeitseinsatz war, die hat die Auflösung des „Zigeunerlagers“ miterlebt. Sie hat mir später unter Tränen erzählt, wie sich die Sinti so verzweifelt geschlagen und gewehrt haben, weil sie wußten, daß sie vergast werden sollten. Und dann wurde dieser Widerstand mit Maschinenpistolen niedergeschossen […]“

      – Elisabeth Guttenberger (Häftling des „Zigeunerlagers“)[GB 6]

      Wer, wann und warum den Entschluss zur Auflösung des Lagers, das heißt, die Verlegung der Häftlinge in andere KZs und die Ermordung der Zurückgebliebenen getroffen hatte, ist unklar. Höß konstruierte einen Zusammenhang des persönlichen Besuches Himmlers 1942, dem er „die vollgestopften Wohnbaracken, die ungenügenden hygienischen Verhältnisse, die vollbelegten Krankenbaracken“ des Lagers gezeigt habe. „Er sah alles genau und wirklichkeitsgetreu und gab uns den Befehl, sie zu vernichten, nachdem die arbeitsfähigen wie bei den Juden ausgesucht waren.“[46] Dies kann schon zeitlich nicht stimmen: Der zweite und letzte Besuch Himmlers in Auschwitz war am 17. und 18. Juli 1942,[47] zu einem Zeitpunkt, als es das „Zigeunerlager“ noch nicht gab. Höß selbst kehrte, nachdem er Auschwitz im November 1943 verlassen hatte, zwischen dem 8. Mai und 29. Juni 1944 ins Lager zurück. Zu dieser Zeit begann die SS, die Vorbereitungen zur Auflösung des gesamten Lagers zu treffen.[48]

      Michael Zimmermann weist im Zusammenhang mit der „Auflösung“ des Lagers auf einen Brief Arthur Nebes, des Chefs des für die Vernichtung der inländischen „Zigeuner“ zentralenReichskriminalpolizeiamtes, vom 5. Mai 1944 hin. Nebe hat in dem Brief nicht nur vorgeschlagen, „Zigeuner“ aus KZs für die „Meerwasserversuche“ als Probanden zu nutzen, sondern angekündigt, dass er wegen der „zigeunerischen Menschen“ demnächst dem Reichsführer SS einen „besonderen Vorschlag“ unterbreiten werde.[48]

      Irene Frenkel, geb. Grünwald, eine ehemalige Häftlingsschreiberin verweist in ihren Erinnerungen darauf, dass das Zigeunerlager geräumt wurde, nachdem andere Häftlinge (und nicht nur Deportierte) in großer Zahl bereits ermordet wurden und das als nächste große Gruppe die ungarischen Juden folgten. Die Häftlingsschreiber hätten die Todesdaten verschleiern müssen.[49] Regina Seinberg, geb. Hofstädter, eine weitere Häftlingsschreiberin verweist darauf, dass Wochen vor Lagerräumung eine große Zahl Häftlinge nochmals erfasst werden mussten.[50]

      Bereits Ende Mai 1944 wurden in einem Teil des ehemaligen „Zigeunerlagers“ aus Ungarn und Polen deportierte, nicht als Häftlinge registrierte Juden untergebracht. Dieses Areal diente als Durchgangslager für die Menschen, die nach der Selektion als arbeitsfähig galten und später nach Deutschland zur Zwangsarbeit weitertransportiert werden sollten. Zudem diente das Lager später zeitweise auch als Durchgangslager für neueingelieferte Häftlinge zurQuarantäne nach Auflösung des „Quarantänelagers“. Ab Mitte bis Ende November 1944 befanden sich mit Stand vom 18. Januar 1945, dem Zeitpunkt der Lagerauflösung, 4.428 Frauen und Mädchen und 169 Jungen aus dem Frauenlager (B Ia) in dem ehemaligen „Zigeunerlager“. Diese Menschen galten als nicht mehr arbeitsfähig.[51] Kurz vor der „Evakuierung“ des KZs Auschwitz wurden die Zwillingskinder, die Mengele für seine Experimente nutzte, in das „Zigeunerlager“ verlegt – die Kinder hatten Angst, weil sie wussten, dass damit ihre unmittelbare Ermordung geplant war.[52]Nach Ende des Lagers gab es noch zwei größere Mordaktionen an den Häftlingen, die aus dem KZ Buchenwald rücküberführt wurden.[53]

      Ab November 1944 begann der Abriss von Auschwitz durch die SS. Das Stammlager und Auschwitz-Birkenau wurden am frühen Nachmittag des 27. Januar 1945 von der Roten Armee befreit.[54][55]

      Heutiger baulicher Zustand, Museum und Weltkulturerbe [Bearbeiten]

      Heutiger Zustand der meisten Baracken im Abschnitt B II

      Die Sowjetunionübergab das Gelände des Lagers 1947 an den Staat Polen, und das polnische Parlament erklärte das Gelände am 2. Juli 1947 zu einemMuseum. Seit 1979 steht das ehemalige KZ und damit auch das „Zigeunerlager“ auf derWeltkulturerbe-Liste der UNESCO. Von den Holzbaracken sind nur noch Reste, besonders steinerne Fundamente und Schornsteinfragmente zu sehen, die Reste werden konservatorisch erhalten.[56]

      Funktionshäftlinge im „Zigeunerlager“ [Bearbeiten]

      Hermann Diamanski war Lagerältester; er wurde von den Häftlingen als „Zigeunerbaron“ bezeichnet und hat sich nach Aussagen von Überlebenden für diese eingesetzt.[57] Ein weiterer Lagerältester imZigeunerlager war der Häftling mit der Nummer 1, Bruno Brodniewicz, der auch erster Lagerältester im Stammlager des KZ Auschwitz gewesen war. KZ-Überlebende berichteten später, dass Brodniewicz Häftlinge schlimm misshandelt hat.[58]

      Lagerpersonal im „Zigeunerlager“ Auschwitz[Bearbeiten]

      Lagerführer [Bearbeiten]

      Die Lagerführer des „Zigeunerlagers“ wechselten sehr häufig. In den 17 Monaten, in denen das Lager betrieben wurde, waren neun SS-Führer nacheinander mit der Leitung beauftragt:

      Leiter der Politischen Abteilung [Bearbeiten]

      Die Politische Abteilung in diesem Lagerabschnitt, das sogenannte „Zigeunerreferat“, wurde von Pery Broad (Baracke 8) geleitet.[3]Broad verfasste in britischer Kriegsgefangenschaft den sogenannten Broad-Bericht, in dem er sich auch zum „Zigeunerlager“ des KZ Auschwitz äußert ohne dabei jedoch auf seine eigene Person einzugehen. Er beschreibt darin u.a. den Fall der neunköpfigen Romafamilie Tikulitsch-Todorewitsch aus Kroatien. Broad zufolge sollte diese Familie nach Intervention der kroatischen Gesandtschaft beim Reichskriminalpolizeiamt aus dem „Zigeunerlager“ in ihre Heimat entlassen werden. Broads Vorgesetzter Maximilian Grabnersoll jedoch deren Entlassungsverfügung hintertrieben haben. Er soll fälschlicherweise nach Berlin gemeldet haben, dass diese Familie mitFleckfieber infiziert sei und daher nicht aus dem Quarantänelagerentlassen werden könne. Bis auf einen vierjährigen Jungen starben schließlich alle Familienangehörigen aufgrund der inhumanen Lagerbedingungen; der kleine Junge selbst wurde im Rahmen der Liquidierung des „Zigeunerlagers“ in der Gaskammer ermordet.[60]

      Medizin- und Wissenschaftsverbrechen[Bearbeiten]

      Mengele nutzte die Möglichkeiten, die das Lager bot, fürMenschenversuche und zum Sammeln vielfältiger Proben und Messwerte, wozu er Häftlinge auch tötete. Nachdem die Anthropologin Karin Magnussen am Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, Schülerin Otmar von Verschuers, in einer Familiengruppe von „Zigeunermischlingen“ mehrere Zwillinge entdeckt hatte, die unterschiedlich farbige Augen hatten, wurden die Zwillinge nach den Daten der Rassenhygienischen Forschungsstelle (RHF) und der Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesensgenealogisch-erbbiologisch untersucht. Die Familie war im März 1943 nach Auschwitz deportiert worden, sie war Josef Mengele, der von Verschuer promoviert worden war, angekündigt worden. Die Zwillingspaare wurden anschließend ermordet und ihre Augen zur wissenschaftlichen Auswertung ans Kaiser-Wilhelm-Institut geschickt.[61] Nach Aussagen eines Häftlingsarztes wurde, da nur die Augen von sieben Zwillingspaaren versandfertig waren, das achte Paar aus den Augen zweier Leichen zusammengestellt und nach Berlin geschickt.[62] Die Präparate des Heterochromie-Projektes wurden nach dem Ende der NS-Zeit bei einem Gespräch mit Verschuer Hermann Langbein gezeigt. Verschuer heuchelte Unwissenheit über die Herkunft.[63]

      Nach Aussage des Häftlingsarztes Adam C. tötete Mengele ein „Zigeunerzwillingspärchen“ im Alter von sieben oder acht Jahren, bei dem eine Unklarheit über die Schwellung der Gelenke bestand. Die Vertreter der über 15 Fachdisziplinen, die unter den Häftlingsärzten vertreten waren, hatten eine andere Diagnose als Mengele vertreten. Mengele bestand auf seiner Diagnose: Veränderungen aufgrund einer Tuberkulose. Er wies Adam C. an, an seinem Platz zu bleiben, kehrte nach einer Stunde zurück und teilte mit, dass es keine Tuberkulose gewesen sei: „Jawohl, ich habe sie seziert.“ Mengele hatte die beiden Kinder mit Genickschuss getötet und die noch warmen Leiber selbst untersucht, wie sich der Häftlingsarzt Miklós Nyiszli erinnerte.[64]

      Nyiszli berichtet auch über weitere Morde: „In einem Arbeitsraum neben dem Sektionssaal warteten 14 Zigeunerzwillinge unter Bewachung von SS, bitter weinend. Dr. Mengele sagte kein Wort zu uns, bereitete eine 10 ccm und eine 5 ccm-Spritze vor. Aus einer Schachtel legte er Evipan, aus einer anderen Chloroform, das sich in 20 ccm-Gläschen befand, auf den Operationstisch. Danach führten sie den ersten Zwilling herein, es war ein 14 Jahre altes Mädchen. Dr. Mengele befahl mir, das Mädchen zu entkleiden und auf den Seziertisch zu legen. Danach spritze er in dessen rechten Arm intravenös Evipan ein. Nachdem das Kind eingeschlafen war, tastete er die linke Herzkammer aus und injizierte 10 ccm Chloroform. Das Kind war nach einer einzigen Zuckung tot, worauf Dr. Mengele es in die Leichenkammer bringen ließ. In dieser Weise folgte in dieser Nacht die Tötung aller 14 Zwillinge.“[65]

      Helmut Clemens berichtet über seine Hilfsdienste für Mengele: „Abends musste ich die Leichen [des Krankenbaus], die in einer kleinen Hütte gestapelt waren, einzeln herausziehen, die Nummern am Arm notieren und einige zu Dr. Mengele hineintragen. Er hat sie dann irgendwie aufgeschnitten. In den Regalen standen überall Gläser, in denen sich Organe befanden, Herzen, Gehirne, Augen und menschliche Teile. Ich war bei Mengele, wenn er Zwillinge aussuchte für seine Experimente, ich musste sie dann zu ihm bringen, er hat ihnen extra Nummern gegeben […] Einmal war ich aber doch bei ihm im Raum, zufällig, da habe ich gesehen, wie die Kinder irgend eine Flüssigkeit in die Augen bekommen haben, sie bekamen dann riesengroße Augen. Einige Tage später habe ich dieselben Kinder dann tot in der Leichenbaracke gesehen. Solche Versuche machte Dr. Mengele jeden zweiten oder dritten Tag im Lager“.[GB 8]

      Im November 1943 wurden auf Anforderung des Straßburger Professors und Nobelpreiskandidaten Eugen Haagen einhundert Häftlinge für Typhusexperimente ins KZ Natzweiler im Elsaß verlegt. Sie befanden sich in einer sehr schlechten Verfassung (Haagen: „nicht brauchbar“), so dass die bis zu diesem Zeitpunkt überlebenden 82 Häftlinge zurückbeordert wurden. Von ihnen starben weitere zwölf auf dem Transport. Ein zwischen dem 8. und 14. Dezember eintreffender Ersatztransport folgte. An dem größeren Teil der Gruppe vollzog Haagen Flecktyphus-Experimente. Ein anderer Teil der Häftlinge sowie Häftlinge aus der ersten Gruppe warenPhosgengas-Experimenten durch den Straßburger Professor Otto Bickenbach ausgesetzt.[66] Haagen publizierte die Ergebnisse seiner Typhusexperimente 1944 in einer deutschen Fachzeitschrift. Dabei erklärte er unverhohlen, dass es sich bei einem Teil seiner Probanden um die Angehörigen einer unerwünschten Minderheit gehandelt habe, die er vorsätzlich dem Risiko ausgesetzt habe, nicht zu überleben („40 nicht geimpfte Zigeuner“).

      Das „Zigeunerlager Auschwitz“ und seine Täter als Gegenstand von NS-Prozessen[Bearbeiten]

      Der auch im „Zigeunerlager“ tätige Lagerarzt Fritz Klein, der u. a. für Selektionen zuständig war, wurde beimBergen-Belsen-Prozess 1945 zum Tode verurteilt und hingerichtet. (Foto als Angeklagter beim Prozess) Verhandelt wurden allerdings nur Straftaten gegen Häftlinge mit Staatsbürgerschaften der Alliierten.[67]

      Karl Höcker (rechts) neben dem Lagerkommandanten des KZ AuschwitzRichard Baer

      Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945–46[Bearbeiten]

      Im Register des amtlichen Textes: „Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg“ finden sich nur zwei Einträge unter dem Stichwort „Zigeuner“, beide betreffen nicht Auschwitz. Eine Volltextsuche zeigt, dass das „Zigeunerlager“ durchaus im Prozess thematisiert wurde. So die Aussage von Andreas Lerintsiakosz, zur Überführung von Kindern ins „Zigeunerlager“.[68]Oder:

      „Neben unserem Lager, auf der anderen Seite, hinter dem Stacheldraht, drei Meter von unserem Lager entfernt, befanden sich zwei Lager. Ein Zigeunerlager, dessen Insassen ungefähr im August 1944 bis zum letzten Mann vergast worden sind. Es waren Zigeuner aus ganz Europa, einschließlich Deutschland.“

      – Zeugenaussage von Marie-Claude Vaillant-Couturieram 28. Jan. 1946[69]

      In den Urteilen finden „Zigeuner“ und das „Zigeunerlager“ keine Erwähnung.

      Prozesse in der britischen und amerikanischen Besatzungszone [Bearbeiten]

      Die Angeklagten im Dachau-Hauptprozess am 15. November 1945

      Otto Moll, der die Ermordung bei der Auflösung des Lagers mit leitete, wurde beimDachau-HauptprozessEnde 1945 wegen anderer Straftaten angeklagt und verurteilt. Er wurde 1946 hingerichtet. Der auch im „Zigeunerlager“ tätige Lagerarzt Fritz Klein, der u. a. für Selektionen zuständig war, wurde beim Bergen-Belsen-Prozess Ende 1945 wegen anderer Straftaten zum Tode verurteilt und hingerichtet.

      Polnische Prozesse [Bearbeiten]

      Eine Reihe der auch für das Zigeunerlager verantwortlichen Täter wurden kurz nach Kriegsende an Polen ausgeliefert oder befanden sich in polnischer Haft. Höß wurde wegen seiner leitenden Stellung bei der “Vernichtung von Menschen” angeklagt, verurteilt und 1947 hingerichtet. Die beiden Lagerführer Plagge und Buntrock wurden beim zweiten Prozess gegen 40 Angeklagte des Auschwitzpersonals vom 25. November bis 16. Dezember 1947 in Krakau angeklagt und verurteilt. Plagge wurde hingerichtet.[70] Erwin von Helmersen wurde vom Bezirksgericht in Krakau am 17. Januar 1949 zum Tode verurteilt und am 12. April 1949 hingerichtet.

      Eichmann-Prozess 1961 [Bearbeiten]

      Beim Prozess gegen Adolf Eichmann, der zwischen dem 11. April und 15. Dezember 1961 in Jerusalem stattfand wurde als elfter eigenständiger Anklagepunkt die Deportation von – so der damalige Kenntnisstand – „vielen zehntausenden Zigeunern“ nach Auschwitz verhandelt. Im Schuldspruch blieben diese unbeachtet, da Eichmann in den Augen der Richter nicht nachgewiesen werden konnte, dass er von der geplanten Vernichtung gewusst habe.[71] Während des Prozesses sagten Zeugen detailliert auch zu den Zuständen des Lagers aus.[72]

      Frankfurter Auschwitzprozess 1963–65 [Bearbeiten]

      Beim ersten Frankfurter Auschwitzprozess (1963/65) wurden Pery BroadWilhelm BogerKarl-Friedrich HöckerFranz Johann HofmannOswald Kaduk und Bruno Schlage auch wegen Mordes im Zusammenhang mit dem „Zigeunerlager“ angeklagt. Diese Anklagen waren aber nur ein Teilaspekt des Prozesses; sie betrafen sowohl Exzesstaten als auch die Mitwirkung an Selektionen und anderen organisierten Morden. Neben den Mordtaten schilderten zahlreiche Zeugen auch die unmenschlichen Haftbedingungen und weitere Straftaten.

      Das Verfahren gegen Pery Broad wegen Beihilfe zum Mord an 3000 „Zigeunern“ wurde abgetrennt, aber nicht beendet. Verurteilt wurde Broad beim Auschwitzprozess wegen Beihilfe zum Mord an 2000 jüdischen Häftlingen.[73] Broad konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass die durch Zeugenaussagen belegte Ermordung eines einzelnen „Zigeuners“ von ihm begangen wurde.[74]

      Wilhelm Boger wurde wegen der Mitwirkung an Massentötungen, Häftlingsselektionen, Tötungen von Häftlingen während „verschärfter Vernehmungen“ zu lebenslänglichem und wegen anderer Delikte zu weiteren 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.[75] Im Prozess wurden auch einzelne seiner Morde an „Zigeunern“ offenbar:

      „Eine Zigeunerin, die Zwillinge hatte, wollte ihren Kinderwagen nicht hergeben. Sie wehrte sich verzweifelt. Da griff Boger die beiden Babys an den Beinen und schleuderte sie gegen den Ofen. Ebenso sadistisch mordete er, als das Zigeunerlager „aufgelöst“, die Insassen ins Gas getrieben wurden: Sieben Kinder, im Alter von vier bis sieben Jahre, packte Boger und warf sie an die Barackenwand. Sie waren sofort tot.“

      – Dietrich Strothmann[76]

      Der ehemalige Lagerälteste Hermann Diamanski sagte während des I.  Frankfurter Auschwitzprozesses am 19. März 1964 als Zeuge gegen Boger und zur „Liquidierung des Zigeunerlagers“ aus.[77] Trotz erheblichen Verdachts, so das Gericht, könne Boger nicht mit einer jeden Zweifel ausschliessenden Sicherheit wegen seiner Mitwirkung an der „Liquidierung“ des Zigeunerlagers verurteilt werden. Er wurde in diesem Punkt aus Mangel an Beweisen freigesprochen.[74]

      Karl-Friedrich Höcker, der Adjutant des Lagerkommandanten Richard Baer, wurde wegen Gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in mindestens 3 Fällen an mindestens je 1000 Menschen zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Bereitstellung der LKW für die Transporte zur Gaskammer bei der „Liquidation“ des „Zigeunerlagers“, die in seinen Aufgabenbereich fielen, konnte ihm persönlich nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, da schriftliche Unterlagen fehlten.[74]

      Die Angeklagten versuchten sich während des Prozesses als „edel, hilfreich und gut darzustellen“. Sie hätten Spielplätze für „Zigeunerkinder“ gebaut und Gymnastik mit den Lagerinsassen getrieben.[78] So beispielsweise der Angeklagte Hofmann:

      „‚Herr Vorsitzender‘; sagt er, ‚darf ich zeigen, wo ich den Kinderspielplatz einrichtete, mit Sand für die Kleinen zum Spielen?‘ Hofmann darf. ‚Können Sie folgen, Herr Vorsitzender?‘ Auf der Karte des Zigeunerlagers zeigt er auf den Aufenthaltsraum ‚für die lieben Kleinen‘. Dann erklärt er, wie er mit Zigeunern ‚Sport‘ getrieben habe: ‚Herr Vorsitzender, wir haben Freiübungen gemacht‘. Landgerichtsdirektor Hofmeyer: ‚Herr Hofmann, es ist hier kein Mensch, der Ihnen das abnimmt, das war doch Strafexerzieren, was dort geschah.‘ Hofmann: ‚Nein, lediglich Bewegung in frischer Luft.‘ Der Angeklagte weint – offenbar, weil er sich unverstanden fühlt. Frage des Vorsitzenden: ‚Wo sind die 50 Kinder geblieben, die im Stammlager untergebracht waren?‘ Hofmann: ‚Ich erinnere mich nicht.‘ In SS-Akten aus Auschwitz ist es festgehalten. Hinter jedem Namen ist ‚B/II/F‘ vermerkt. Der Vorsitzende fragt, was das bedeute. Hofmann: ‚Birkenau, Feuerstelle 2.‘““

      – Der Spiegel 1964[78]

      „Die Zeugin Gut. kennt den Angeklagten Hofmann von der Zeit ihrer Inhaftierung im Zigeunerlager in Birkenau. Sie hat in ihrer Vernehmung vom 2. Februar 1965, die am 11. 2. 1965 verlesen worden ist, geschildert, dass sie den Angeklagten einige Male als Aufsichtsführenden erlebt habe, wenn Plagge und Palitzsch mit Gefangenen so brutal „Sport“ machten, dass viele von ihnen blutüberströmt liegen geblieben seien. In einer am 3. 12. 1963 in dem Verfahren gegen Albrecht u. a. (4 Js 1031/61 der StA Ffm.) durchgeführten richterlichen Vernehmung sagte sie dazu, viele Gefangene seien dabei infolge Erschöpfung liegen geblieben. Die Zeugin weist im übrigen darauf hin, dass sie infolge der Leiden der Lagerzeit erkrankt sei und Erinnerungsschwierigkeiten habe. Bestehen hiernach bereits Zweifel, ob man der einen oder der anderen ihrer Schilderungen folgen soll, so reicht die weitere Bekundung der Zeugin, sie habe vom Hörensagen erfahren, dass manche dieser geschundenen Häftlingen im Häftlingskrankenbau verstorben seien, jedenfalls nicht aus, den Angeklagten der ihm zur Last gelegten weiteren Mordtaten sicher zu überführen.“

      – Urteilstext[74]

      Der Mord Hofmanns an einem Häftling des „Zigeunerlagers“ findet in seinem Strafmaß Niederschlag, der Großteil seiner Schuld bleibt unberücksichtigt:

      „Kurz nach diesem Vorfall entdeckte Hofmann bei der Kantine des Zigeunerlagers eine herumliegende Flasche. Auch hierüber ärgerte er sich, da er stets Wert auf peinliche Ordnung und Sauberkeit im Lagerabschnitt legte. Er schimpfte deswegen auf die Häftlinge. Er hob die Flasche auf, während gerade ein Häftling, ein Zigeuner, an ihm vorbeiging. Hofmann nahm dem Häftling mit der freien Hand die Mütze vom Kopf und warf sie auf die Erde. Der Zigeuner bückte sich nach der Mütze, um sie wieder aufzuheben. Da warf Hofmann dem Häftling, während sich dieser gerade bückte, mit voller Wucht die Flasche aus kurzer Entfernung an den Kopf. Dabei rief er: „Ihr Handwerksburschen!“ Der Häftling brach bewusstlos zusammen. Er wurde von anderen Häftlingen in den HKB gebracht. Kurz danach starb er. Sein Tod trat infolge der durch den Flaschenwurf erlittenen Verletzungen ein. […] Die Tötung erfolgte heimtückisch. Denn der Zigeuner war, als er sich nach der Mütze bückte, arg- und wehrlos. […] Er war daher wegen der Tötung des Zigeuners nach § 211 StGBwegen Mordes zu lebenslangem Zuchthaus zu verurteilen. […] Der Angeklagte Hofmann soll sich noch in einer Vielzahl von Fällen im Stammlager Auschwitz und als Lagerführer des Zigeunerlagers in Birkenau des Mordes schuldig gemacht haben. Diese Taten konnten ihm jedoch nicht sicher nachgewiesen werden.“

      – Urteilstext[74]

      Oswald Kaduk wurde zu lebenslangem Zuchthaus wegen Mordes in zehn Fällen und gemeinschaftlichen Mordes in mindestens tausend Fällen verurteilt. Zudem verlor er auf Lebenszeit die Bürgerlichen Ehrenrechte. Unter den im Urteil berücksichtigten Morden ist auch dieser:

      „An einem Sonntagnachmittag gingen die Häftlinge des Lagers auf der Lagerstrasse auf und ab. Plötzlich gab es Unruhe. Es hiess, dass der Angeklagte Kaduk komme. Alle Häftlinge flüchteten in ihre Blocks, weil sie Angst vor dem unberechenbaren Kaduk hatten. Kaduk begab sich von dem Lagereingang zum Block, in dem die Zigeuner untergebracht waren, zog seine Pistole aus der Pistolentasche und gab beim Zigeunerblock mehrere Schüsse auf die dort befindlichen Zigeuner ab. Durch einen oder mehrere Schüsse wurde ein Zigeuner tödlich getroffen, was der Angeklagte Kaduk beabsichtigt hatte. Die Leiche wurde von anderen Häftlingen zum HKB geschleift und dort bei den Leichen der an diesem Tag verstorbenen Häftlingen abgelegt.[…] Da der Angeklagte Kaduk bewusst und gewollt den Zigeuner getötet und sich auch seines Motivs für die Tötung (Mordlust) bewusst gewesen ist, war er in diesem Fall wegen Mordes zu lebenslangem Zuchthaus (§ 211 StGB) zu verurteilen.“

      – Urteilstext[74]

      Bruno Schlage wurde wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Richter schilderten:

      „Der Zeuge Fab. hat behauptet, dass der Angeklagte Schlage im Frühjahr 1944 einen Mann, eine Frau und ein Kind im Waschraum des Blockes 11 erschossen hätte. Ferner hat der Zeuge Fab. geschildert, dass der Angeklagte Schlage im Jahre 1943 und 1944 an Einzelerschiessungen teilgenommen habe. Er habe auch selbst geschossen. Nach den Erschiessungen habe Schlage Häftlinge, die trotz der Genickschüsse noch gelebt hätten, durch Gnadenschüsse getötet. So habe er einmal einen Zigeuner nach der Exekution erst durch mehrere Schüsse ins Herz von vorne und hinten, dann durch mehrere Schüsse in die beiden Schläfen und schliesslich durch einen Schuss in den Hals getötet. Danach habe er gesagt: „Er hat ein Leben wie eine Katze.““

      – Urteilstext[74]

      Weitere Prozesse [Bearbeiten]

      Der Prozess gegen den ehemaligen SS-Rottenführer und Blockführer im „Zigeuner-Lager“ Ernst-August König endete 1991 mit „lebenslänglich“. König war wegen sechsfachen Mordes und Beteiligung an Massentötungen angeklagt, verurteilt wurde er für drei ihm zweifelsfrei nachgewiesene Morde, die Beteiligung an Vergasungen führte zu keiner Verurteilung.[79] König nahm sich das Leben, bevor das Urteil Rechtskraft erlangt hatte.

      Literatur [Bearbeiten]

      Filme [Bearbeiten]

      • Melanie SpittaEs ging Tag und Nacht, liebes Kind: Zigeuner (Sinti) in Auschwitz (75 min., 1982)

      Weblinks [Bearbeiten]

      Nachweise und Anmerkungen [Bearbeiten]

      (GB) Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau in Zusammenarbeit mit dem Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg: Gedenkbuch: Die Sinti und Roma im Konzentrationslager Auschwitz Birkenau. Saur-Verlag, München u. a. 1993, ISBN 3-598-11162-2. (Im Folgenden zitiert als Gedenkbuch)

      1. ↑ a b c S. 1554.
      2.  S. 1554, 1660.
      3.  S. 1576f.
      4.  S. 1561f.
      5. ↑ a b c S. 14.
      6. ↑ a b S. 1501.
      7. ↑ a b S. 1508.
      8. ↑ a b S. 1495.
      9.  S. 1510.
      10. ↑ a b S. XXXVII.
      11.  S. 726.
      12.  S. 733.
      13.  S. 936.
      14. ↑ a b S. 1066.
      15. ↑ a b S. 1555.
      16. ↑ a b c d e f g S. 1556.
      17.  S. 1660.
      18.  S. 1554, 1657.
      19.  S. 1555, 1660.
      20.  S. 1656.
      21.  S. 1655.

      1.  Tadeuz Iwaszko: Die Häftlinge. In: Wolfgang Müller (Redaktion): Auschwitz. Geschichte und Wirklichkeit des Vernichtungslagers. Reinbek bei Hamburg 1980, S. 73f.
      2.  Danuta Czech: Konzentrationslager Auschwitz. Abriß der Geschichte. In: Wolfgang Müller (Redaktion): Auschwitz. Geschichte und Wirklichkeit des Vernichtungslagers. Reinbek bei Hamburg 1980, S. 32
      3. ↑ a b Irena Strzelecka, Piotr Setkiewicz: Das Zigeuner-Familienlager BII e. In: Aleksander Lasik: Die Organisationsstruktur des KL Auschwitz. In: Wacław Długoborski, Franciszek Piper (Hrsg.): Auschwitz 1940–1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Oswiecim 1999, Band 1:Aufbau und Struktur des Lagers. S. 105
      4.  Ausstellungsprospekt zu den Plänen für das „Interessengebiet Auschwitz“. (PDF; 1,4 MB) S. 9 und 10
      5.  Bernhard Streck: Zigeuner in Auschwitz. Chronik des Lager B IIe. In: Mark Münzel, Bernhard Streck (Hrsg.): Kumpania und Kontrolle: moderne Behinderungen zigeunerischen Lebens. Giessen 1981, S. 76.
      6.  Buchenwaldtagebuch nach Bernhard Streck: Zigeuner in Auschwitz. Chronik des Lager B IIe. In: Mark Münzel, Bernhard Streck (Hrsg.): Kumpania und Kontrolle: moderne Behinderungen zigeunerischen Lebens. Giessen 1981, S. 76.
      7.  Beispielsweise: Menashe Lorinczi in einem Interview. Nach: Lucette Matalon Lagnado, Sheila Cohn Dekel: Die Zwillinge des Dr. Mengele. Reinbek bei Hamburg 1994, S. 78
      8.  Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Bd. 5: Hinzert, Auschwitz, Neuengamme. München 2007, S. 115f.
      9.  Bernhard Streck: Zigeuner in Auschwitz. Chronik des Lager B IIe. In: Mark Münzel, Bernhard Streck (Hrsg.): Kumpania und Kontrolle: moderne Behinderungen zigeunerischen Lebens. Giessen 1981, S. 77.
      10. ↑ a b c d Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Bd. 5: Hinzert, Auschwitz, Neuengamme. C. H. Beck Verlag, München 2007, S. 116f.
      11.  Heike Krokowski, Bianca Vogt: Das Schicksal von Wanda P. Zur Verfolgung von Sinti und Roma. S. 259–268 hier S. 264. In: Claus Füllberg-Stollen, Martina Jung, Renate Riebe, Martina Scheitenberger: Frauen im Konzentrationslager. Bremen 1994
      12.  Zitiert in: Hermann LangbeinMenschen in Auschwitz. 1980, S. 271 f.: Lucie Adelsberger über das Leben der Kinder im Birkenauer Zigeunerlager
      13.  Zdenek Zofka: Der KZ-Arzt Josef Mengele. Zur Typologie eines NS-Verbrechers. In: München 1986, S. 248–255.
      14. ↑ a b Zdenek Zofka: Der KZ-Arzt Josef Mengele. Zur Typologie eines NS-Verbrechers. München 1986, S. 256.
      15.  Bernhard Streck: Zigeuner in Auschwitz. Chronik des Lager B IIe. In: Mark Münzel, Bernhard Streck (Hrsg.): Kumpania und Kontrolle: moderne Behinderungen zigeunerischen Lebens. Focus-Verlag, Giessen 1981, Grafik der Seite 83
      16.  Tadeusz Szymański, Danuta Szymańska, Tadeusz Śnieszko: Das „Spital“ im Zigeuner-Familienlager in Auschwitz-Birkenau. In: Hamburger Institut für Sozialforschung (Hrsg.): Die Auschwitz-Hefte, Band 1. Hamburg 1994, ISBN 3-8077-0282-2, S. 200
      17.  Nach Joachim S. HohmannGeschichte der Zigeunerverfolgung in Deutschland. 1988, S. 177f.
      18.  Suchzugriff auf die Einträge der Sterbebücher und des Zigeunerlagers
      19.  Thomas Grotum: Sicherung und verbesserte Erschließung eines Archivbestandes: Das Beispiel Auschwitz-Birkenau.In: Bergbau- und Industriemuseum Ostbayern, Haus der Bayerischen Geschichte, Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen (Hrsg.): EDV-Tage Theuern 1995. Tagungsbericht. München/Theuern 1996, S. 60–69. Insbesondere zum Abgleich der verschiedenen Datenbestände.
      20.  Franciszek Piper: Die Zahl der Opfer von Auschwitz.Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau 1993, S. 102.
      21.  Auszug aus dem Buch des Blockes 22b im Frauenlager Birkenau. Signatur APMO D-AuII-3/1 S.87, als Dok 33 auch im Gedenkbuch S. 1605.
      22.  Danuta Czech: Konzentrationslager Auschwitz. Abriß der Geschichte. In: Wolfgang Müller (Redaktion): Auschwitz. Geschichte und Wirklichkeit des Vernichtungslagers. Reinbek bei Hamburg 1980, S. 30
      23.  Danuta CzechKalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. In: Hefte von Auschwitz. 4 (1961), S. 85, Gedenkbuch S. 1554.
      24.  Franciszek Piper: Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau 1993, S. 151.
      25.  Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid: Die nationalsozialistische »Lösung der Zigeunerfrage«. (PDF) In: Landeszentrale für politische Bildung: Die nationalsozialistische Verfolgung Hamburger Roma und Sinti. Fünf Beiträge. Hamburg 2006, S. 23.
      26.  Mahnmal für die Sinti. Moorwaldweg im Altwarmbüchener Moor
      27.  Beispiel: Rudolf Weiss, Z-135, geboren 8. April 1936, er starb noch 1943 im Lager. Gedenkbuch S.736
      28.  Hauptbuch Frauen S.41, leider ohne Datierung
      29.  Gedenkbuch sowie Walter Winter: WinterTime: memoirs of a German Sinto who survived Auschwitz. Übersetzt und Vorwort von Struan Robertson. Hatfield, Hertfordshire 2004, S. 45f.
      30.  Reimar Gilsenbach: Oh Django, sing deinen Zorn. Sinti und Roma unter den Deutschen. Berlin 1993, S. 145
      31.  Gedenkbuch S. 1212f. Z-8181, kein Einlieferungsdatum, nächstes vorhergehendes Datum ist der 14. Mai 1943 bei Lothar Weiss Z-8179, der am 11. Mai 1943 in Birkenau geboren wurde und das Lager nicht überlebt hat.
      32.  Cornelia Sulzbacher: Das „Zigeunerlager“ Lackenbach im österreichischen Burgenland
      33.  Joachim S. Hohmann: Geschichte der Zigeunerverfolgung in Deutschland. 1988, S. 147
      34.  sintiundroma.de (PDF)
      35.  Danuta Czech: Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. In: Hefte von Auschwitz. 4 (1961), S. 85, Gedenkbuch S. 1554.
      36.  Danuta Czech: Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. In: Hefte von Auschwitz. 4 (1961), S. 101f, Gedenkbuch S. 1555.
      37. ↑ a b Gernot Haupt: Antiziganismus und Sozialarbeit. Elemente einer wissenschaftlichen Grundlegung, gezeigt an Beispielen aus Europa mit dem Schwerpunkt Rumänien. Frank & Timme, Berlin 2006, ISBN 3-86596-076-6, S. 145
      38.  Romani Rose„Wir wollten nicht kampflos in die Gaskammer gehen.“ Über den Aufstand der Sinti- und Roma-Häftlinge in Auschwitz-Birkenau. 2004 Grundlage ist der Bericht des Häftlingsschreibers Tadeusz Joachimowskiüber die „Liquidierung“, der sich im Archiv der Gedenkstätte Auschwitz befindet.
      39.  Lucette Matalon Lagnado, Sheila Cohn Dekel: Die Zwillinge des Dr. Mengele. Reinbek bei Hamburg 1994, S. 79.
      40.  Till Bastian: Auschwitz und die „Auschwitz-Lüge“: Massenmord und Geschichtsfälschung. Beck, München 1997, ISBN 3-406-43155-0, S. 47.
      41.  Das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau im LeMO (DHM und HdG)
      42.  „Liquidierung“ des „Zigeunerlagers“ in Auschwitz August 1944. auf der Webseite des Suchdienstes Arolsen.
      43.  Hermann LangbeinMenschen in Auschwitz. Ullstein, Frankfurt am Main / Berlin / Wien: 1980, ISBN 3-548-33014-2, S. 476
      44.  zitiert nach: Lucette Matalon Lagnado, Sheila Cohn Dekel:Die Zwillinge des Dr. Mengele. Reinbek bei Hamburg 1994, S. 79f.
      45.  Martin BroszatKommandant in Auschwitz – Autobiographische Aufzeichnungen des Rudolf Höss. dtv, München 1963, S. 109
      46.  Martin Broszat: Kommandant in Auschwitz – Autobiographische Aufzeichnungen des Rudolf Höß. dtv, München 1963, S. 109 auch S. 181
      47.  Martin Broszat: Kommandant in Auschwitz – Autobiographische Aufzeichnungen des Rudolf Höß. dtv, München 1963, S. 181.
      48. ↑ a b Michael Zimmermann: Von der Diskriminierung zum „Familienlager“ Auschwitz. In: Dachauer Hefte, Bd. 5. 1994 (dtv) S. 87–114, hier S. 113.
      49.  Lore Shelly: Schreiberinnen des Todes. AJZ Verlag Bielefeld 1992. (Vorwort von Hermann Langbein) S. 236
      50.  Lore Shelly: Schreiberinnen des Todes. AJZ Verlag Bielefeld 1992. (Vorwort von Hermann Langbein) S. 161
      51.  Irena Strzelecka, Piotr Setkiewicz: Das Zigeuner-Familienlager BII e. In: Aleksander Lasik: Die Organisationsstruktur des KL Auschwitz. In: Wacław Długoborski, Franciszek Piper (Hrsg.): Auschwitz 1940–1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Oswiecim 1999, Band 1:Aufbau und Struktur des Lagers, S. 106f
      52.  Lucette Matalon Lagnado, Sheila Cohn Dekel: Die Zwillinge des Dr. Mengele. Reinbek bei Hamburg 1994, S. 82
      53.  Till Bastian: Sinti und Roma im Dritten Reich. C.H.Beck, 2001, S. 65
      54.  Nikolai Politanow: Wir trauten unseren Augen nicht. In:einestages, 27. Januar 2008.
      55.  Bundesministerium der Justiz: Verzeichnis der Konzentrationslager und ihrer Außenkommandos gemäß § 42 Abs. 2 BEG Nr.130, Birkenau = Brzezinka (Auschwitz II), 26. November 1941 bis 27. Januar 1945
      56.  Bild des heutigen Zustandes, das „Zigeunerlager“ (Blick vom Südrand des Bauabschnittes B II) ist im Hintergrund zu erkennen.
      57.  Heiko Haumann: Hermann Diamanski: Ein deutsches Schicksal zwischen Auschwitz und Staatssicherheitsdienst. Perspektiven der Erinnerung. In: Birgit E. Klein; Christiane E. Müller (Hrsg.): Memoria – Wege jüdischen Erinnerns. Festschrift für Michael Brocke zum 65. Geburtstag. Berlin 2005, S. 505, PDF
      58.  Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Bd. 5: Hinzert, Auschwitz, Neuengamme. München 2007, S. 185f.
      59. ↑ a b c d e Aleksander Lasik: Die Organisationsstruktur des KL Auschwitz. In: Wacław Długoborski, Franciszek Piper (Hrsg.):Auschwitz 1940–1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz.Oswiecim 1999, Band 1: Aufbau und Struktur des Lagers. S. 238f
      60.  Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.): Auschwitz in den Augen der SS. Oswiecim 1998, S. 131−133
      61.  Hans-Walter Schmuhl: Grenzüberschreitungen. Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik 1927–1945. Wallstein-Verlag, Göttingen 2005, ISBN 3-89244-799-3S. 472 ff., 478.
      62.  Robert LiftonÄrzte im Dritten Reich. Klett-Cotta, Stuttgart 1988, S. 422 f.
      63.  Robert LiftonÄrzte im Dritten Reich. Klett-Cotta, Stuttgart 1988, S. 423.
      64.  Robert LiftonÄrzte im Dritten Reich. Klett-Cotta, Stuttgart 1988, S. 411.
      65.  Aussage Miklós Nyiszli vom 28. Juli 1945, nach Robert LiftonÄrzte im Dritten Reich. Klett-Cotta, Stuttgart 1988, S. 410 f.
      66.  Robert Steegmann: Das Konzentrationslager Natzweiler-Struthof und seine Außenkommandos an Rhein und Neckar 1941–1945. Berlin 2010, S. 54 ff., 437 ff.
      67.  Torben Fischer: Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschlandbooks.google.de S. 25f.
      68.  Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess:Nachmittagssitzung vom 18. Februar 1946
      69.  Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess:Vormittagssitzung vom 28. Januar 1946
      70.  Josef Buszko (Hrsg): Auschwitz. Geschichte und Wirklichkeit des Vernichtungslager. rororo. 1980, S. 197-201
      71.  Hannah ArendtEichmann in Jerusalem. 1991. S.291f
      72.  Protokoll des Prozesses vom 7. Juni 1961, Aussage von dem ehemaligen Häftlingsarzt Aharon Beilin. Nach: Anita Geiggers, Bernd W. Wette: Zigeuner heute. Bornheim-Merten 1979, S. 278–283
      73.  Jan Knittermeier: Sinti und Roma: Vergessene Opfer?: Entschädigungspraxis und Bürgerrechtsbewegung in der Bundesrepublik. 2006, S.49
      74. ↑ a b c d e f g Auschwitz-Prozess – Urteil. LG Frankfurt/Main vom 19./20.8.1965, 4 Ks 2/63 auf holocaust-history.org
      75.  Michael Kienzle, Dirk Mende: Fritz Bauer:„Wir können aus der Erde keinen Himmel machen, aber jeder von uns kann etwas tun, dass sie nicht zur Hölle wird“ – Wilhelm Boger: „Ich bin der Teufel“. (PDF) In: Stiftung Geißstraße Sieben (Hrsg.): Reihe Denkblatt. Stuttgart 12/2006.
      76.  Dietrich Strothmann: Im Schatten des Galgen. In: Die Zeit, Nr. 17/1964
      77.  Heiko Haumann: Hermann Diamanski: Ein deutsches Schicksal zwischen Auschwitz und Staatssicherheitsdienst. Perspektiven der Erinnerung. In: Birgit E. Klein; Christiane E. Müller, (Hrsg.): Memoria – Wege jüdischen Erinnerns. Festschrift für Michael Brocke zum 65. Geburtstag. Berlin 2005, S. 505, PDF
      78. ↑ a b Auschwitz-Prozess. Feuerstelle 2. In: Der Spiegel. Nr. 6,1964, S. 28 (online).
      79.  Ulrich F. Opfermann: „Schlussstein hinter Jahre der Sittenverwilderung und Rechtsverwirrung“. Der Berleburger Zigeuner-Prozess. In: Antiziganismuskritik. 2 (2010), H. 2, S. 16–34, siehe auch: antiziganismus.de (PDF; 948 kB)
      80. http://de.wikipedia.org/wiki/Auschwitz-Erlass

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